Event-Tickets verkaufen: Steuer, Recht und Ablauf für Veranstalter
Wer Event-Tickets verkaufen will, entscheidet mehr als den Preis: welcher Umsatzsteuersatz gilt, wo die Steuer bei Events im Ausland anfällt, was im Bestellprozess stehen muss und was bei Absage passiert. Dieser Guide ordnet das für Veranstalter von Konferenzen, Firmen- und Kulturevents.
| Ticketklasse | Brutto | USt. |
|---|---|---|
| Fachkonferenz · 2 Tage | 590,00 € | 19 % |
| Abendkonzert | 45,00 € | 7 % |
| Livestream | 149,00 € | 19 % |
| Presse | 0,00 € | frei |
Wer als Veranstalter Event-Tickets verkaufen will, braucht vier Dinge: Ticketklassen mit Bruttopreis und dem richtigen Steuersatz, eine Bezahlung mit Rechnung, einen Bestellprozess mit Gesamtpreis und Pflichtangaben und einen Einlass, der jedes Ticket einmal entwertet. In Deutschland kosten Eintrittskarten für Konferenzen, Fachtagungen und Firmenevents in der Regel 19 % Umsatzsteuer, Theater, Konzerte und Museen 7 %. Bei Events im Ausland gilt die Steuer des Landes, in dem das Event stattfindet.
Inhalt
Event-Tickets verkaufen in fünf Schritten
- 01Ticketklassen festlegen
Je Klasse Name, Bruttopreis, Steuersatz und Kontingent: zum Beispiel Konferenz, Workshop, Abendveranstaltung, Freikarte für Presse und Sponsoren.
- 02Bezahlung anbinden
Ein Zahlungsanbieter wickelt Karte, PayPal und weitere Zahlarten ab, einschließlich starker Kundenauthentifizierung. Die Erlöse gehen auf Ihr Konto.
- 03Bestellprozess prüfen
Gesamtpreis inklusive Gebühren, Pflichtinformationen, Hinweis zum Widerrufsrecht und ein Bestellknopf mit „zahlungspflichtig bestellen“.
- 04Ticket und Rechnung versenden
Bestätigung mit QR-Ticket und Rechnung; Firmenkunden brauchen Rechnungsadresse und ab 2027 je nach Betrag eine E-Rechnung.
- 05Am Einlass entwerten
Jedes Ticket wird einmal gescannt; Storno und Erstattung laufen über denselben Datensatz.
Der Ablauf ist bei einer Fachkonferenz mit 300 Gästen derselbe wie bei einem Konzert mit 3.000. Der Unterschied liegt in den Regeln dahinter: Steuersatz, Käufergruppe (Privatpersonen oder Unternehmen) und Veranstaltungsort entscheiden, was auf dem Ticket, in der Rechnung und in der Umsatzsteuervoranmeldung steht. Wie ein Ticket mit QR-Code entsteht und am Einlass geprüft wird, erklärt der Guide QR-Code-Tickets.
Umsatzsteuer auf Eintrittskarten: 7 oder 19 Prozent?
Eintrittskarten sind umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung, die Eintrittsberechtigung. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wofür die Karte berechtigt, nicht davon, wer sie verkauft.
| Veranstaltung | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Theater, Konzert, Museum, vergleichbare Darbietung ausübender Künstler | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG |
| Konferenz, Kongress, Fachtagung, Messe | 19 % | Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG |
| Firmenevent, Netzwerk-Event, Gala mit Dinner | 19 % | Regelsatz; Speisen vor Ort sind Restaurationsleistung |
| Öffentliches Theater, Orchester, Museum oder bescheinigte private Einrichtung | steuerfrei | § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, ohne Vorsteuerabzug |
| Tagung eines öffentlichen Trägers, gemeinnützigen Vereins oder Berufsverbands | steuerfrei | § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, wenn die Einnahmen überwiegend die Kosten decken |
Kombitickets. Ein Ticket mit Konzert und Dinner ist kein 7-Prozent-Ticket. Ist die Verpflegung eine eigenständige Leistung, wird der Preis aufgeteilt: der Konzertanteil mit 7 Prozent, die Speisen vor Ort mit 19 Prozent. Bei Kongresspaketen mit Mittagessen und Kaffeepausen sieht die Finanzverwaltung die Verpflegung häufig als Nebenleistung zum Kongress; dann gilt einheitlich der Kongresssatz von 19 Prozent. Planen Sie solche Pakete als eigene Ticketklasse oder als Zusatzleistung mit eigenem Steuersatz, dann stimmt die Aufteilung schon in der Rechnung.
Seminare und Fortbildung. Seit dem 1. Januar 2025 umfasst die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) auch berufliche Fortbildung, wenn die zuständige Landesbehörde das bescheinigt. Wie weit das bei gewerblichen Veranstaltern reicht, ist in der Praxis umstritten. Eine Befreiung kostet den Vorsteuerabzug; prüfen Sie sie deshalb vor dem Verkaufsstart, nicht nach dem Event.
Kleinunternehmer. Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro umsetzt, kann seit 2025 steuerfreie Kleinunternehmerumsätze ausweisen (§ 19 UStG). Für regelmäßige Veranstalter mit Ticketverkauf ist das selten einschlägig.
Gebühren, Vorkasse und Storno
Service- und Vorverkaufsgebühren sind Teil des Entgelts, wenn der Käufer sie für sein Ticket zahlt, und teilen dessen Steuersatz. Der Bundesfinanzhof hat das für Vorverkaufsgebühren bei Konzerten entschieden (Urteil vom 3. November 2011, V R 16/09): Sie werden wie die Karte mit 7 Prozent besteuert. Anders ist es bei der Provision, die ein Ticketportal dem Veranstalter für die Vermittlung berechnet; sie ist eine eigene Leistung des Portals mit 19 Prozent.
Vorkasse. Tickets werden oft Monate vor dem Event bezahlt. Die Umsatzsteuer entsteht dann bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Wer im Frühjahr für ein Herbstevent verkauft, führt die Steuer im Frühjahr ab.
Storno und Erstattung. Wird das Ticketgeld zurückgezahlt, wird die Umsatzsteuer im Zeitraum der Rückzahlung berichtigt (§ 17 UStG). Bleibt ein Gast einfach fern und bekommt nichts zurück, bleibt der Umsatz steuerpflichtig.
Gutscheine. Ein Gutschein für ein bestimmtes Event in Deutschland ist ein Einzweck-Gutschein: Ort und Steuer stehen fest, die Umsatzsteuer entsteht schon beim Verkauf. Ein Gutschein, der für Veranstaltungen mit unterschiedlichen Steuersätzen oder Orten einlösbar ist, wird erst bei der Einlösung besteuert (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG).
Events im Ausland, online und hybrid
Für die Teilnahme vor Ort gilt eine einfache Regel: Die Eintrittsberechtigung wird dort besteuert, wo das Event stattfindet, für Unternehmen wie für Privatpersonen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 5 UStG, Art. 53 und 54 MwStSystRL). Ein deutscher Veranstalter mit einer Konferenz in Wien verkauft also österreichische Umsätze.
| Fall | Ort der Besteuerung | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Teilnahme vor Ort, Käufer privat | Veranstaltungsort | Bei Events im EU-Ausland über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) meldbar |
| Teilnahme vor Ort, Käufer Unternehmen | Veranstaltungsort | OSS gilt nicht; je nach Land Registrierung dort oder Steuerschuld des Kunden |
| Online-Teilnahme (Stream), Käufer privat | Wohnsitz des Käufers | Seit 1. Januar 2025; Meldung über OSS möglich |
| Online-Teilnahme, Käufer Unternehmen | Sitz des Käufers | Seit 1. Januar 2025; in der EU in der Regel Steuerschuld des Kunden (Reverse Charge) |
Hybride Events haben deshalb zwei Ticketarten mit unterschiedlicher Logik: Das Präsenzticket folgt dem Veranstaltungsort, das Online-Ticket dem Käufer. Führen Sie beide als getrennte Ticketklassen, und fragen Sie beim Online-Ticket das Land des Käufers und bei Unternehmen die USt-IdNr. ab.
Steuersätze auf Eintrittskarten im Vergleich
| Land | Kultur (Theater, Konzert, Museum) | Konferenz, Firmenevent | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 7 %, teils steuerfrei | 19 % | § 12 Abs. 2 Nr. 7a, § 4 Nr. 20 UStG |
| Österreich | 13 % | 20 % | § 10 Abs. 3 UStG 1994 |
| Schweiz | von der Steuer ausgenommen, Option möglich | 8,1 % | Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG |
| Niederlande | 9 % | 21 % | reduzierter Satz für Kultur bleibt (Beschluss Oktober 2025) |
| USA | je Bundesstaat unterschiedlich | je Bundesstaat unterschiedlich | Sales Tax oder Admission Tax der Staaten |
In Österreich gilt der ermäßigte Satz von 13 Prozent unter anderem für Theater, Konzerte, Museen, Film und Zirkus; die 10 Prozent betreffen dort Gastronomie und Beherbergung, nicht Eintrittskarten. In der Schweiz sind kulturelle Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, der Veranstalter kann aber für die Versteuerung optieren, um die Vorsteuer abzuziehen. In den USA gibt es keine Umsatzsteuer des Bundes; die Staaten besteuern Eintritte unterschiedlich. New York etwa besteuert den Eintritt zu „places of amusement“ einschließlich Servicegebühren, nimmt aber reine Theater- und Musikaufführungen aus; Florida erhebt eine eigene Admissions Tax.
Für weitere Länder gilt: Satz und Registrierungspflicht vor dem Verkaufsstart im jeweiligen Land prüfen. Die Steuersätze ändern sich häufiger, als Ticketpreise kalkuliert werden.
Künstler und Referenten: Abzugsteuer und Künstlersozialabgabe
Ausländische Künstler. Tritt eine im Ausland ansässige Künstlerin oder ein Ensemble auf, behält der Veranstalter 15 Prozent der Bruttovergütung zuzüglich Solidaritätszuschlag ein und führt sie an das Bundeszentralamt für Steuern ab (§ 50a EStG). Bis 250 Euro je Darbietung bleibt die Vergütung frei; darüber wird der volle Betrag besteuert. Bei Fachvorträgen ausländischer Referenten hängt es vom Inhalt ab, ob eine „Darbietung“ vorliegt; das klärt die Steuerberatung vor der Vertragsunterschrift.
Künstlersozialabgabe. Wer Künstler oder Publizisten beauftragt, zahlt 2026 eine Abgabe von 4,9 Prozent auf die Honorare (2025: 5,0 Prozent). Gelegentliche Auftraggeber sind bis 1.000 Euro im Jahr befreit; gemeldet wird bis zum 31. März des Folgejahres.
Recht im Online-Ticketverkauf
- Kein Widerrufsrecht bei festem Termin. Für Freizeitveranstaltungen mit festem Datum gibt es kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); das gilt nach dem EuGH auch beim Verkauf über einen Vermittler (C-96/21, CTS Eventim). Der Hinweis darauf gehört in die Pflichtinformationen. Bei Fachkonferenzen für Privatpersonen ist die Einordnung nicht abschließend geklärt; Unternehmen als Käufer haben ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Gesamtpreis. Der angezeigte Preis enthält alle Gebühren, die der Käufer nicht vermeiden kann, etwa Service- und Systemgebühren (§ 3 Abs. 1 PAngV). Vermeidbare Kosten wie ein optionaler Postversand dürfen getrennt stehen.
- Bestellknopf. Der letzte Knopf muss eindeutig sagen, dass jetzt gezahlt wird, etwa „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 BGB).
- Absage. Fällt das Event aus, hat der Käufer Anspruch auf Rückzahlung. Bei einer Verlegung kommt es darauf an, ob der neue Termin zumutbar ist und was die AGB regeln.
- Personalisierte Tickets und Weiterverkauf. Weiterverkaufsverbote gegenüber gewerblichen Händlern lassen sich durchsetzen (BGH, I ZR 74/06). Wie weit pauschale Verbote in AGB gegenüber Privatkäufern wirken, entscheiden die Gerichte unterschiedlich; formulieren Sie sie mit Rechtsberatung.
Rechnung, Abendkasse und Datenschutz
Rechnung. Firmenkunden brauchen eine Rechnung mit ihrer Adresse und dem ausgewiesenen Steuersatz. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2027, alle anderen ab 2028. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen (§ 33 UStDV); eine Sonderregel für Eintrittskarten wie für Fahrausweise gibt es nicht.
Abendkasse. Eine Kassenpflicht gibt es heute nicht. Wer an der Abendkasse ein elektronisches Kassensystem nutzt, braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und muss Belege ausgeben (§ 146a AO). Das Bundesfinanzministerium hat im August 2026 eine Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz vorgeschlagen; beschlossen ist sie noch nicht.
Datenschutz. Für Kauf, Ticket und Einlass genügt die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO); Rechnungsdaten müssen Sie aufbewahren. Die Weitergabe von Käuferdaten an Sponsoren oder Aussteller braucht dagegen in der Regel eine freiwillige, getrennte Einwilligung, die nicht an den Ticketkauf gekoppelt ist. Mehr im Guide Datenschutz bei Veranstaltungen.
Checkliste: Event-Tickets verkaufen
Event-Tickets verkaufen, ohne Ticketshop daneben.
Mit dem Event-Ticketing von AirLST legen Sie Ticketklassen mit Bruttopreis, Mehrwertsteuersatz und Kontingent an; der Gast bezahlt im Anmeldeformular über Stripe, Mollie oder PayPal, und die Erlöse gehen direkt auf Ihr Konto beim Anbieter. Rechnung und QR-Ticket kommen mit der Bestätigung, Buchung, Zahlung und Check-in stehen am Gast.
- Steuersatz je Ticketklasse, auch 0 € für Freikarten
- Rechnung automatisch mit jeder Buchung
- Storno mit Rückerstattung über den Zahlungsanbieter
- Buchungen als CSV oder Excel für die Buchhaltung
Häufige Fragen zum Verkauf von Event-Tickets
Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Eintrittskarten an?
In Deutschland gilt für die Eintrittsberechtigung zu Theatern, Konzerten, Museen und vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler der ermäßigte Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG). Konferenzen, Fachtagungen, Messen und Firmenevents kosten in der Regel 19 Prozent. Öffentliche Kultureinrichtungen und bescheinigte private Einrichtungen können ganz befreit sein (§ 4 Nr. 20 UStG).
Gehören Service- und Vorverkaufsgebühren zum Ticketpreis?
Umsatzsteuerlich ja, wenn der Käufer sie für das Ticket zahlt: Sie sind Teil des Entgelts und folgen dem Steuersatz des Tickets (BFH, Urteil vom 3. November 2011, V R 16/09). Im Shop müssen unvermeidbare Gebühren im angezeigten Gesamtpreis enthalten sein (§ 3 Abs. 1 PAngV).
Haben Käufer von Event-Tickets ein Widerrufsrecht?
Für Freizeitveranstaltungen mit festem Termin nicht: § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt sie vom Widerrufsrecht aus, auch wenn ein Vermittler verkauft (EuGH, C-96/21). Das muss in den Pflichtinformationen stehen. Ob reine Fachkonferenzen als Freizeitveranstaltung gelten, ist nicht abschließend geklärt; Unternehmen als Käufer haben ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wann muss die Umsatzsteuer auf verkaufte Tickets gezahlt werden?
Schon mit dem Verkauf, nicht erst nach dem Event: Bei Vorauszahlung entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Wird ein Ticket später erstattet, wird die Steuer berichtigt (§ 17 UStG).
Brauchen Firmenkunden eine E-Rechnung für ihr Ticket?
Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz an andere Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV). Für Eintrittskarten gibt es keine eigene Ausnahme wie für Fahrausweise.
Kann ich mit AirLST Event-Tickets verkaufen?
Ja. Sie legen Ticketklassen mit Bruttopreis, Mehrwertsteuersatz und Kontingent an, verbinden Stripe, Mollie oder PayPal, und der Gast bezahlt im Anmeldeformular. Die Erlöse gehen direkt auf Ihr Konto beim Zahlungsanbieter, die Rechnung kommt mit der Bestätigung, das QR-Ticket wird am Einlass gescannt. Details auf der Seite Event-Ticketing.


