Glossar

Vertreterversammlung

Auch: Generalversammlung durch Vertreter. Möglich bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern, etwa großen Volks- und Raiffeisenbanken.

Lesezeit
3 min
Stand
8. Oktober 2026
Autor
Redaktion AirLST
Für wen
Vorstandsbüros und Mitgliederbetreuung in Genossenschaften
Kurz beantwortet

Eine Vertreterversammlung ist die Generalversammlung einer Genossenschaft, in der gewählte Vertreter statt aller Mitglieder entscheiden.

Hat eine Genossenschaft mehr als 1.500 Mitglieder, kann ihre Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder besteht. Die Vertreterversammlung hat mindestens 50 Vertreter, die die Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl bestimmen; Vertreter können sich nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen (§ 43a GenG).

Was § 43a GenG für die Vertreterversammlung regelt

  • Schwelle: nur bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern, maßgeblich ist das Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres.
  • Größe: mindestens 50 Vertreter.
  • Wählbar: Mitglieder, die nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehören.
  • Keine Vollmacht: Vertreter können nicht durch Bevollmächtigte vertreten werden; Mehrstimmrechte können ihnen nicht eingeräumt werden.
  • Vorbehalt: Die Satzung kann bestimmte Beschlüsse der Generalversammlung aller Mitglieder vorbehalten.

Quelle: § 43a GenG. Fristen, Form der Einberufung und Wahlordnung ergeben sich aus Gesetz und Satzung Ihrer Genossenschaft.

Nicht zu verwechseln mit

Generalversammlung, Vertreterversammlung und Hauptversammlung im Vergleich
MerkmalGeneralversammlungVertreterversammlungHauptversammlung
RechtsformGenossenschaftGenossenschaft ab 1.500 MitgliedernAktiengesellschaft
Wer stimmt aballe Mitgliedergewählte VertreterAktionäre
Vertretung durch Vollmachtnach Gesetz und Satzung möglichausgeschlossenmöglich
Stimmgewichtje Mitglied, Mehrstimmrechte nach Satzungje Vertreter eine Stimmenach Aktien

Eine Vertreterversammlung organisieren

Organisatorisch ist die Vertreterversammlung eine geschlossene Versammlung: Der Teilnehmerkreis steht fest, jeder Vertreter kommt persönlich oder gar nicht, und die Präsenz entscheidet über Beschlussfähigkeit und Mehrheiten. Weil Vollmachten ausgeschlossen sind, prüft der Einlass die Person, nicht ein Dokument. Gäste ohne Stimmrecht, etwa Vorstand, Aufsichtsrat und Presse, werden getrennt erfasst.

Den Ablauf von der Einladung bis zur Präsenzliste beschreibt der Guide Jahreshauptversammlung organisieren.

So geht das in AirLST

Vertreterversammlungen in AirLST

AirLST führt Vertreter, Gäste und Presse in einer Liste, von der persönlichen Einladung bis zur Präsenz am Einlass.

  • Persönliche Einladung mit Teilnehmernummer
  • Anmeldung mit eigenen Feldern
  • Check-in-App mit QR-Scan an mehreren Eingängen
  • Präsenzliste live und als Export
Lösung für Versammlungen

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