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Barrierefreie Veranstaltung: BITV, BFSG und was davor kommt

Eine Veranstaltung ist nur so barrierefrei wie ihr schwächster Schritt: Einladung, Anmeldung, Event-Webseite, Anreise, Ort und Programm. Dieser Guide zeigt, was BITV 2.0 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für den digitalen Teil verlangen und was die Bundesfachstelle für den Ort empfiehlt.

Lesezeit
8 min
Stand
8. Oktober 2026
Autor
Redaktion AirLST
Für wen
Behörden, Verbände, Kammern, Hochschulen und Veranstalter mit Publikumsevents
Kurz beantwortet

Eine barrierefreie Veranstaltung ist für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar, so formuliert es § 3 BFSG für Dienstleistungen (§ 3 BFSG). Für den digitalen Teil gelten zwei Gesetze: Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, Websites und Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten, bei Formularen mit dem höchstmöglichen Maß an Barrierefreiheit. Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. Für den Ort gibt es keine eigene Event-Norm; die Checkliste der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist der verbreitete Maßstab.

Welche Regeln für eine barrierefreie Veranstaltung gelten

BITV 2.0 und BFSG im Vergleich
MerkmalBITV 2.0BFSG
Wer ist verpflichtetöffentliche Stellen des Bundes; die Länder haben eigene VerordnungenWirtschaftsakteure, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten
Was ist erfasstWebsites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufeunter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, seit 28.06.2025
Maßstabharmonisierte Normen (EN 301 549, darin WCAG), sonst Stand der TechnikAnforderungen der Rechtsverordnung zum BFSG nach EU-Richtlinie 2019/882
Nicht erfasstprivate Veranstalterreine B2B-Angebote; Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen

Quellen: § 3 BITV 2.0, § 1 BFSG und die FAQ der Bundesfachstelle zum BFSG, die klarstellt, dass das Gesetz Produkte und Dienstleistungen regelt, die von Verbrauchern genutzt werden. Den technischen Maßstab beschreiben die WCAG 2.1.

Einladung, Anmeldung und Event-Webseite

Der digitale Teil ist der Weg in die Veranstaltung, und dort entstehen die meisten Barrieren. § 3 Abs. 4 BITV 2.0 nennt Formulare ausdrücklich als Bereich, in dem das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden soll. Für die Organisation heißt das:

  • Einladung: serifenlose Schrift ab 12 Punkt, ausreichender Kontrast, bei digitalem Versand für Screenreader lesbar (Checkliste der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, PDF).
  • Antwortwege: mindestens zwei, etwa Online-Anmeldung und Telefon oder E-Mail, nach dem Zwei-Sinne-Prinzip.
  • Anmeldung: Felder mit sichtbarer Beschriftung, Fehlermeldungen im Text statt nur in Farbe, bedienbar per Tastatur.
  • Event-Webseite: Programm, Anreise und Informationen zur Barrierefreiheit des Orts auf derselben Seite, für Screenreader strukturiert.

In AirLST sind Anmeldung mit eigenen Feldern, Event-Webseite und E-Mail-Versand Standard. Eine formale Prüfung der Anmeldestrecke nach WCAG und die nötigen Anpassungen setzt AirLST als Sonderausfertigung um; den Stand für diese Website beschreibt die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Ort, Anreise und Programm

Für den Veranstaltungsort nennt die Checkliste der Bundesfachstelle konkrete Maße (Checkliste der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, PDF):

Mindestmaße für einen barrierefreien Veranstaltungsort
BereichEmpfehlung
Zugangstufenlos
Türenmindestens 0,90 m breit, Schwellen höchstens 2 cm
Aufzügemindestens 1,10 m breit und 1,40 m lang
Gängemindestens 1,20 m, Bewegungsfläche 1,50 m
Toilettenausreichend barrierefreie Toiletten, ausgeschildert

Dazu kommen kontrastreich markierte Hindernisse wie Glastüren, Leitsysteme zur Orientierung und eine Wegbeschreibung mit barrierefreier Anreise, die zusammen mit der Einladung verschickt wird. Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher bucht man vor dem Versand der Einladungen, weil sie oft Monate im Voraus vergeben sind. Weitere Hinweise gibt die Bundesfachstelle unter Veranstaltungsplanung.

Unterstützungsbedarf in der Anmeldung abfragen

  1. 01
    Bedarf als Feld

    Die Anmeldung fragt Unterstützungsbedarf ab: Rollstuhlplatz, Gebärdensprache, Schriftdolmetschung, Induktionsschleife, sonstige Hilfsmittel.

  2. 02
    Begleitperson

    Wer eine Assistenz braucht, meldet sie als Begleitperson an, ohne dass sie ein eigenes Kontingent belegt.

  3. 03
    Frist für Antworten

    Eine Rückmeldefrist, die zu den Stornofristen von Dolmetschern, Hotel und Ort passt.

  4. 04
    Liste für das Team

    Vor Ort weiß das Einlass-Team, wer welche Unterstützung braucht, ohne dass es öffentlich sichtbar ist.

Angaben zu Behinderungen sind Gesundheitsdaten und besonders schutzwürdig. Fragen Sie nur ab, was Sie für die Veranstaltung brauchen, und begrenzen Sie, wer die Angaben sieht. Mehr dazu im Guide Datenschutz bei Veranstaltungen.

Checkliste: barrierefreie Veranstaltung

Barrierefreie Veranstaltung: Checkliste
So geht das in AirLST

Anmeldung mit Bedarf, Einlass mit Überblick.

In AirLST fragt die Anmeldung Unterstützungsbedarf und Begleitperson ab, die Event-Webseite bündelt Programm und Anreise, das Einlass-Team sieht vor Ort, wer welche Unterstützung braucht.

  • Anmeldung mit eigenen Feldern und Begleitperson
  • Event-Webseite mit Anreise und Programm
  • Hosting in Deutschland, DSGVO-konform
  • WCAG-Prüfung der Anmeldestrecke als Sonderausfertigung
Zur öffentlichen Hand
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