DSGVO-konforme Eventmanagement-SoftwareTeilnehmermanagement aus Deutschland, mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
Einladungen, Anmeldungen, Gästelisten: Eventmanagement ist Verarbeitung personenbezogener Daten. AirLST ist als DSGVO-konforme Eventmanagement-Software dafür gebaut, mit Hosting bei AWS in Frankfurt, dem Auftragsverarbeitungsvertrag als vertraglicher Grundlage und einer TISAX-Prüfung.
Wer verantwortlich ist, und wer im Auftrag verarbeitet
Sobald Sie Gäste einladen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Die DSGVO verteilt die Rollen klar.
Sie sind Verantwortlicher
Der Veranstalter entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung: wen er einlädt, welche Daten er abfragt, wie lange er sie braucht.
Quelle: Art. 4 Nr. 7 DSGVOAirLST verarbeitet im Auftrag
AirLST verarbeitet die Teilnehmerdaten nach Ihren Weisungen. Das regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, mit Vertraulichkeit und technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Quelle: Art. 28 DSGVODaten in Deutschland
Die Plattform läuft bei Amazon Web Services in Deutschland; die Verarbeitung bleibt im Geltungsbereich der DSGVO. Mehr unter Hosting.
Quelle: AWS Compliance-ProgrammeWoran Sie DSGVO-konforme Eventmanagement-Software erkennen
Sieben Fragen, die Ihr Datenschutz einem Anbieter stellen sollte, und die Antwort für AirLST.
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVOAirLST stellt ihn im Vertragsprozess bereit, mit technischen und organisatorischen Maßnahmen als Anlage.
- Ort der VerarbeitungPlattform und Mailversand laufen bei Amazon Web Services in Frankfurt (eu-central-1). Mehr unter Hosting in Deutschland.
- Unterauftragsverarbeiter offengelegtWer Daten in der Kette berührt, steht in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.
- Sicherheit mit Nachweis (Art. 32 DSGVO)AirLST ist TISAX-geprüft, nach dem Sicherheitsstandard der Automobilindustrie. Details unter TISAX.
- Einwilligungen je Gast nachweisbarEvent-Opt-in und Marketing-Opt-in werden getrennt je Gast gespeichert, mit Zeitpunkt und Auslöser.
- Zugriff nach Rollen, Änderungen protokolliertWer was sehen und bearbeiten darf, regeln Rollen und Rechte; jede Änderung an einem Gast steht im Änderungsprotokoll.
- Unterstützung bei Auskunft und LöschungJeder Gast ist ein Datensatz; Auskunft, Berichtigung und Löschung erledigen Sie dort, statt in verstreuten Tabellen zu suchen.
Was Sie als Veranstalter selbst regeln, etwa Rechtsgrundlage, Datenschutzhinweis und Fotos, beschreibt der Guide DSGVO bei Veranstaltungen, mit Mustertexten zum Kopieren.
Die Rechte Ihrer Gäste nach der DSGVO
Sie setzen die Rechte als Verantwortlicher um; eine Gästeliste mit einem Datensatz je Gast macht das einfach.
- AuskunftWelche Daten zu einer Person gespeichert sind (Art. 15).
- BerichtigungUnrichtige Daten korrigieren (Art. 16).
- LöschungDaten löschen, wenn der Zweck entfällt (Art. 17).
- EinschränkungVerarbeitung vorübergehend begrenzen (Art. 18).
- DatenübertragbarkeitDaten in einem gängigen Format herausgeben (Art. 20).
- WiderspruchEiner Verarbeitung widersprechen (Art. 21).
In der digitalen Gästeliste ist jeder Gast ein Datensatz mit Änderungsprotokoll; Marketing- und Event-Opt-ins werden je Gast dokumentiert.
Was Sie für die Datenschutz-Freigabe erhalten
Im Vertragsprozess bekommt Ihr Datenschutz die üblichen Unterlagen.
- 01
Auftragsverarbeitungsvertrag
Nach Art. 28 DSGVO: Gegenstand, Dauer, Weisungen, Vertraulichkeit, Unterstützungspflichten.
- 02
Technische und organisatorische Maßnahmen
Beschreibung der Schutzmaßnahmen als Anlage zum AV-Vertrag.
- 03
Liste der Unterauftragsverarbeiter
Wer Daten in der Verarbeitungskette berührt, im jeweils aktuellen Stand. Mehr unter Unterauftragsverarbeiter.


