Wie organisieren Aktiengesellschaften die jährliche Hauptversammlung während einer Pandemie? Einige unserer Kunden machen es vor und laden ihre Aktionäre zu Online-Versammlungen ein.
Aktien oder Kommanditgesellschaften berufen einmal im Jahr ihre Aktionäre ein, um zentrale Entscheidungen zu treffen, den Aufsichtsrat zu wählen, Restrukturierungen zu beschließen oder Dividenden auszuschütten. Covid-19 und die pandemiebedingten Einschränkungen werden Unternehmen, aber auch Vereine 2022 wie schon 2020 und 2021 dazu zwingen, alternative Formate für ihre Hauptversammlung oder Mitgliederversammlungen zu finden.
Bereits Ende März 2020 hat der deutsche Bundestag mit Covid-19-G ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Im Artikel 2 § 1 sind hier Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie festgelegt. Vorerst bis zum 31.08.2022 dürfen Versammlungen ohne die physische Präsenz der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden. Dabei müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
Zunächst werden alle Aktionäre oder Mitglieder fristgerecht zur Hauptversammlung eingeladen. Über einen Link in ihrer Einladung können die Teilnehmer sich mit ihrer persönlichen Identifikationsnummer registrieren oder einen Vertreter festlegen.
Über unsere virtuelle Plattform werden Redebeiträge und Präsentationen an die Aktionäre übertragen. Kommt es zur Abstimmung, öffnet sich ein Fenster, in dem der abzustimmende Punkt erläutert wird. Die Abstimm-Möglichkeiten werden in Form von drei gut sichtbaren Buttons angezeigt: Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung. Ausschüsse, Vorstände oder Gremien werden über Wahllisten mit Ankreuzverfahren gewählt.
Selbstverständlich ist die Abstimmung anonym. Damit die Wahl satzungskonform ist, können nur eingeloggte und authentifizierte Aktionäreihre Stimme jeweils einmal abgeben. Damit Abstimmungen und Wahlen auch im Virtuellen geheim und langfristig sicher sind, ist die DSGVO-konforme Datenverarbeitung ein Keyfeature. Die AirLST-Server stehen in Deutschland, sodass sensible Daten wie solche bei Hauptversammlungen erhobenen den höchsten Datenschutzbestimmungen genügen.
Hauptversammlungen sind komplexe Prozesse, die die Unternehmens-Zukunft maßgeblich prägen und strengen rechtlichen Vorgaben folgen müssen. Deshalb muss die Hauptversammlung exakt und satzungskonform vorbereitet werden. Wo kann es Stolperfallen geben?
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für virtuelle Hauptversammlungen geschaffen und damit eine unkomplizierte Möglichkeit, Aktionäre auch während Kontaktbeschränkungen oder Lockdown zusammenzubringen. Für die Organisierenden von Hauptversammlungen gilt es auf ein professionelles und zuverlässiges System zu setzen, das eine rechts- und revisionssichere Abwicklung gemäß der DSGVO garantiert. Die Bedingungen und Voraussetzungen für physische Versammlungen lassen sich mit anderen Mitteln auch im Virtuellen umsetzen. Die Erfahrungen aus den letzten beiden Jahren zeigen zudem, dass virtuelle Hauptversammlungen effizienter organisiert sind und die Programmpunkte in kürzerer Zeit abgehandelt werden können.
Jetzt anmelden - Melden Sie sich zum kostenfreien AirLST-Produkt-Webinar am 15. Juni 2024 um 15.00 Uhr an
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